Glossar

Amtliche Begriffe zum digitalen Produktpass

Alle Begriffe folgen den amtlichen deutschen Sprachfassungen der jeweiligen Rechtsakte. Das englische Gegenstück hilft beim Lesen der Normen und der Kommissionsunterlagen.

Batteriepassbattery passport · VO (EU) 2023/1542 Art. 77 Abs. 1
Die „elektronische Akte“ je Batterie; verpflichtend ab 18.02.2027 für LV-, Industrie- (über 2 kWh) und Elektrofahrzeugbatterien.
Bereitstellung auf dem Marktmaking available on the market · ESPR Art. 2
Jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt.
besorgniserregende Stoffesubstances of concern · ESPR Art. 2 Nr. 27
Stoffe, deren Vorhandensein im Pass anzugeben ist, weil sie Gesundheit, Umwelt oder Kreislaufführung beeinträchtigen.
Datenträgerdata carrier · ESPR Art. 2 Nr. 29
Die physische Markierung auf Produkt, Verpackung oder Begleitunterlagen (QR-Code, DataMatrix, RFID), über die der Pass erreichbar ist; Normenreihe ISO/IEC 15459.
delegierter Rechtsaktdelegated act · ESPR Art. 4
Der Rechtsakt der Kommission, der Inhalt, Granularität und Zugangsregeln des Passes je Produktgruppe festlegt; Übergangsfrist mindestens 18 Monate.
digitaler Kreislaufpassdigital circularity vehicle passport · VO (EU) 2026/1738 Art. 13
Der Pass für jedes ab 01.09.2032 in Verkehr gebrachte Fahrzeug; interoperabel mit Batteriepass, Umweltpass und ESPR-Pässen.
digitaler Produktpassdigital product passport · ESPR Art. 2 Nr. 28
Ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz, der über einen Datenträger mit dem physischen Produkt verknüpft ist und produktbezogene Informationen für Verbraucher, Betriebe und Behörden bereitstellt.
digitales Produktpassregisterdigital product passport registry · ESPR Art. 13
Das von der Kommission betriebene Register für eindeutige Kennungen und Registrierungsmetadaten; in Betrieb seit 20.07.2026.
Digitalproduktpass-Dienstleisterproduct passport service provider · ESPR Art. 2 Nr. 32
Ein unabhängiger Dritter, der vom Wirtschaftsteilnehmer beauftragt ist, Passdaten zu verarbeiten und zugangsberechtigten Stellen bereitzustellen.
Durchführungsrechtsaktimplementing act · ESPR Art. 11 Abs. 4
Der Rechtsakt, der technische Modalitäten wie Register und Zugriffsrechte einheitlich regelt.
eindeutige Kennung der Einrichtungunique facility identifier · ESPR Art. 2
Die Kennung einer Produktions- oder Betriebsstätte.
eindeutige Kennung des Wirtschaftsteilnehmersunique operator identifier · ESPR Art. 2 Nr. 31
Die Kennung des verantwortlichen Herstellers, Einführers oder Händlers.
eindeutige Produktkennungunique product identifier · ESPR Art. 2 Nr. 30
Die Kennung, unter der ein Produkt auf Modell-, Chargen- oder Einzelstückebene im Pass und im Register geführt wird.
eindeutige Registrierungskennungunique registration identifier · DVO (EU) 2026/1778
Die bei der Registrierung im Register erzeugte Kennung, die als Registrierungsnachweis dient und an der Grenze geprüft werden kann.
Ende des Lebenszyklusend-of-life · ESPR Erwägungsgrund 28 (Fahrzeuge: Altfahrzeug)
Die Phase, für die der Pass Hinweise zu Recycling, Sortierung und sicherer Entsorgung enthält.
Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“need-to-know access · COM(2025) 187
Das Zugriffsprinzip, nach dem Verbraucher, Betriebe und Behörden jeweils nur die für sie relevante Datenebene sehen.
harmonisierte Normharmonised standard · ESPR Art. 41
Eine im Amtsblatt zitierte europäische Norm, deren Anwendung die Konformitätsvermutung begründet (EN 18216 bis EN 18223).
Inverkehrbringenplacing on the market · ESPR Art. 2
Die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt; an diesen Zeitpunkt knüpft die Passpflicht an.
Konformitätsvermutungpresumption of conformity · ESPR Art. 41
Die Rechtsfolge, dass ein nach harmonisierten Normen gebauter Pass als konform mit Art. 10 und 11 ESPR gilt.
Marktüberwachungsbehördemarket surveillance authority · ESPR Erwägungsgrund 70 f.
Die nationale Behörde, die rollenbasiert auf geschützte Passdaten zur Konformitätsprüfung zugreift.
Ökodesign-Anforderungenecodesign requirements · ESPR Art. 1
Leistungs- und Informationsanforderungen an Produkte, die in delegierten Rechtsakten je Produktgruppe festgelegt werden.
Rezyklatanteilrecycled content · ESPR Erwägungsgrund 78
Der Anteil wiederverwerteten Materials, dessen Angabe im Pass Rezyklatanforderungen nachgelagert durchsetzbar macht.
Umweltpass für Fahrzeuge (EVP)environmental vehicle passport · VO (EU) 2024/1257 Art. 3 Nr. 68
Der Euro-7-Datensatz zur Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs zum Zulassungszeitpunkt; eigenständig, aber interoperabilitätspflichtig.
unabhängiger Digitalproduktpass-Drittdienstleisterindependent backup service provider · ESPR Art. 10 Abs. 4
Der Dienstleister, über den beim Inverkehrbringen eine Sicherungskopie des Passes verfügbar zu machen ist.
Webportalweb portal · ESPR Art. 14
Die öffentliche Schnittstelle, über die Passdaten gesucht und verglichen werden können.
Wirtschaftsteilnehmereconomic operator · ESPR Art. 2 (Spielzeug: Wirtschaftsakteur)
Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler oder die Stelle, die das Produkt unter eigener Marke vermarktet.
Zerlegungs- bzw. Demontageinformationendismantling information · VO (EU) 2023/1542 Anhang XIII
Angaben, die Reparatur-, Aufarbeitungs- und Recyclingbetrieben das sichere Zerlegen ermöglichen.

Stand: · Quelle: Studie „Der digitale Produktpass der Europäischen Union“, Abschnitt 13.1