„Registry-ready“ bedeutet drei konkrete Dinge: Ein Pass kann seit dem 20. Juli 2026 über die Programmierschnittstelle oder die Benutzeroberfläche des EU-Produktpassregisters registriert werden, er ist nach den sechs seit dem 15. Juli 2026 im Amtsblatt zitierten Normen EN 18216 bis EN 18223 gebaut, und beim Inverkehrbringen liegt eine Sicherungskopie bei einem unabhängigen Drittdienstleister. Was der Begriff nicht bedeutet: ein Siegel oder Zertifikat. Beides gibt es nicht, und der delegierte Rechtsakt zu Dienstleistern, der ein Zertifizierungssystem schaffen könnte, ist nicht erlassen.
Was macht das Register, und was macht es nicht?
Das digitale Produktpassregister nach Art. 13 ESPR speichert eindeutige Kennungen und verpflichtende Registrierungsmetadaten. Die Passinhalte selbst verbleiben beim Wirtschaftsteilnehmer oder seinem Dienstleister; Erwägungsgrund 41 der ESPR erteilt einer zentralen EU-Datenbank aller Produktdaten eine ausdrückliche Absage. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 vom 16. Juli 2026, wirksam seit dem 6. August 2026, regelt die vier Komponenten: eine Website mit gesicherter Benutzerschnittstelle, eine Programmierschnittstelle zur Registrierung, eine Überprüfungsplattform sowie eine Referenzliste der Digitalproduktpass-Dienstleister. Die Identitätsprüfung erfolgt über eIDAS mit qualifiziertem elektronischem Siegel; die Verifizierung gilt höchstens drei Jahre. Registriert wird auf Modell-, Chargen- oder Einzelstückebene, je nach anwendbarem Rechtsakt, und auch in der Union hergestellte Produkte sind vor dem Inverkehrbringen zu registrieren.
„Sobald die Registrierung eines digitalen Produktpasses erfolgreich validiert wurde, wird eine eindeutige Registrierungskennung generiert, im Register gespeichert und gemäß Artikel 8 automatisch über denselben Dienst, der vom Akteur beim Registrieren des digitalen Produktpasses zum Hochladen von dessen Daten verwendet wurde, an diesen Akteur übermittelt.“
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, Erwägungsgrund 15 – verifiziert am 11.09.2026 gegen die amtliche deutsche Fassung des Amts für Veröffentlichungen der EU. Erwägungsgrund 17: „Der Registrierungsnachweis sollte als Nachweis gegenüber Dritten dafür dienen, dass ein bestimmter digitaler Produktpass ordnungsgemäß registriert wurde.“ Er bleibt 90 Kalendertage abrufbar und kann erneut erstellt werden.
Welche Normen gelten, und wofür?
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 vom 14. Juli 2026 zitiert sechs Normen des Technischen Komitees CEN-CLC/JTC 24 im Amtsblatt. Nach der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 begründet diese Zitierung die Vermutung der Konformität mit Art. 10 und 11 ESPR. Formal bleiben Normen freiwillig; praktisch ist der Bau nach ihnen seit dem 15. Juli 2026 der Weg des geringsten Widerstands. Zwei Einschränkungen: Die Vermutung gilt für Pässe nach der ESPR, nicht für den Batteriepass nach Art. 78 der Batterieverordnung. Und die beiden sicherheitskritischen Normen zu Zugriffsrechten und Datenauthentifizierung sind noch nicht zitiert.
| Norm | Gegenstand | Status 11.09.2026 |
|---|---|---|
| EN 18216:2026 | Datenaustauschprotokolle und -formate | zitiert |
| EN 18219:2026 | Eindeutige Kennungen | zitiert |
| EN 18220:2026 | Datenträger | zitiert |
| EN 18221:2026 | Datenspeicherung, Archivierung, Datenpersistenz | zitiert |
| EN 18222:2026 | Programmierschnittstellen für Lebenszyklusmanagement und Durchsuchbarkeit | zitiert |
| EN 18223:2026 | Systeminteroperabilität | zitiert |
| prEN 18239 | Zugriffsrechte, Informationssystemsicherheit, Geschäftsvertraulichkeit | Zitierung erwartet |
| prEN 18246 | Datenauthentifizierung, Zuverlässigkeit, Integrität | Zitierung erwartet |
Die Arbeitsteilung ist klar: Sektorale Rechtsakte bestimmen, was ein Produkt offenlegen muss; die Normen bestimmen, wie ein Pass gebaut, übertragen, gespeichert und vertrauenswürdig gemacht wird.
Gibt es ein Siegel für „normkonforme“ Pässe?
Nein. Es gibt keine benannte Stelle, keine Zertifizierung und kein Siegel für Produktpässe. Ein Anbieter kann seine Konformität mit EN 18216 bis EN 18223 dokumentieren und vertraglich zusichern, mehr nicht. Der delegierte Rechtsakt zu Digitalproduktpass-Dienstleistern, angelegt in Erwägungsgrund 40 ESPR, soll Anforderungen und ein mögliches Zertifizierungssystem regeln; dazu fanden eine Aufforderung zur Stellungnahme im November 2024, eine Konsultation von April bis Juli 2025 und Interessenträgerbefragungen bis August 2025 statt. Der Zeitplan der Kommission führt ihn widersprüchlich unter dem zweiten und dem dritten Quartal 2027. Bis dahin ist ungeklärt, wer einen Pass hosten darf. Wer heute eine Plattform beauftragt, sollte die Konformität mit der Reihe EN 1821x vertraglich festschreiben.
Was ist die Sicherungskopie?
Nach Art. 10 Abs. 4 ESPR muss der Wirtschaftsteilnehmer beim Inverkehrbringen zusätzlich eine Sicherungskopie des Passes über einen unabhängigen Digitalproduktpass-Drittdienstleister verfügbar machen. Anhang III Buchst. l verlangt die Angabe dieses Dienstleisters im Pass selbst; Art. 27 Abs. 1 Buchst. c und Art. 29 Abs. 2 Buchst. c spiegeln die Pflicht für Hersteller und Einführer. Die Pflicht ist in der Praxis erheblich, weil sie einen zweiten, unabhängigen Betreiber und einen Synchronisationsprozess voraussetzt. Wer nur eine Plattform betreibt, ist nicht fertig.
Was das für Sie bedeutet
„Registry-ready“ ist prüfbar: Registrierung über die Schnittstelle, Datenmodell und Schnittstellen nach EN 1821x, Backup-Dienstleister benannt. Fragen Sie jeden Anbieter genau danach, und misstrauen Sie jedem Siegel. Der Beolytics Produktpass (BeoDPP) dokumentiert die Normkonformität je Produktgruppe in der Zielarchitektur, bildet den Registrierungsprozess im DPP-Repository ab und plant die Sicherungskopie von Anfang an ein.
Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 – Modalitäten des digitalen Produktpassregisters
- Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 – harmonisierte Normen für digitale Produktpässe
- Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR), Art. 10 bis 13 und Art. 41
- Europäische Kommission – The Digital Product Passport Registry is now live (20.07.2026)
- CEN-CENELEC – Digital Product Passport, the cornerstone for sustainability and circularity (15.07.2026)
- Initiative 14382 „Ihre Meinung zählt“ – Digital product passport: rules for service providers