Zulieferer brauchen in den meisten Fällen keinen eigenen digitalen Produktpass, liefern aber die Daten, ohne die der Pass ihres Kunden nicht entstehen kann: Materialzusammensetzung, besorgniserregende Stoffe, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteil, Herkunft und Konformitätsnachweise. Drei Kräfte machen daraus eine Anforderung mit Frist: die Passpflichten der Endprodukte ab 2027, die Datenraum-Standards der Automobilindustrie über Catena-X und die Berichts- und Zollregime CBAM und CSRD. Hinzu kommt, dass Eisen, Stahl und Aluminium als Zwischenprodukte ab etwa 2028 eigene Pässe erhalten.
Warum trifft die Passpflicht des Kunden den Zulieferer?
Weil der Pass eines Endprodukts Informationen enthält, die nur in der Lieferkette vorliegen. Der Batteriepass verlangt den CO₂-Fußabdruck und den Rezyklatanteil je Batterie, was ohne Zellhersteller und Materiallieferanten nicht berechenbar ist. Der digitale Kreislaufpass für Fahrzeuge ab 2032 enthält Angaben zu Rezyklatanteil, gefährlichen Stoffen und kritischen Rohstoffen in Dauermagneten, die von Komponentenlieferanten stammen. Die Methodik der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC145830) für künftige delegierte Rechtsakte fragt ausdrücklich, welche Interessenträger Daten eingeben, aktualisieren oder abrufen dürfen. Der Zulieferer ist in dieser Logik Dateneingeber, nicht Passinhaber. Die Pflicht trifft ihn vertraglich, nicht gesetzlich, aber mit demselben Termin.
| Anforderung | Quelle | Trifft den Zulieferer als |
|---|---|---|
| CO₂-Fußabdruck je Batterie | VO (EU) 2023/1542, Anhang XIII | Datenlieferant ab 18.02.2027 |
| Magnetdaten in Fahrzeugen, Motoren, Wärmepumpen | VO (EU) 2024/1252, Art. 28/29 | Datenlieferant ab 24.05.2027 |
| Rezyklatanteil, besorgniserregende Stoffe | ESPR-Pässe je Produktgruppe | Datenlieferant ab 2028/2029 |
| Eigener Pass für Eisen, Stahl, Aluminium | delegierte Rechtsakte nach ESPR | Passinhaber ab etwa 2028 (indikativ) |
Was verlangt Catena-X konkret?
Catena-X ist der Datenraum der Automobilindustrie und definiert mit dem Standard CX-0143 ein Datenmodell für digitale Produktpässe sowie einen Anwendungsfall für den Produkt-CO₂-Fußabdruck (PCF), der an das branchenübergreifende PACT-Format angelehnt ist. OEMs fordern von Zulieferern zunehmend PCF-Erklärungen und Batteriedaten über diesen Kanal; Manufacturing-X überträgt das Muster mit Bundesförderung auf den Maschinen- und Anlagenbau. Der VDMA verlangt, dass keine Kaskadenpflichten entstehen und dass der Stahlpass nicht auf Endprodukte ausgeweitet wird, betont aber die Bedeutung eines Datenmodells, das Verwaltungsschale und Datenräume bedient. Für einen Zulieferer bedeutet das: Wer die Daten einmal im Passformat strukturiert, kann sie in den Datenraum und in den Pass des Kunden liefern.
„Für jedes Produkt, für das Ökodesign-Maßnahmen erlassen werden, wird es einen digitalen Produktpass geben – es sei denn, ein alternatives digitales System stellt gleichwertige Informationen bereit.“
Arbeitsplan Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2025–2030, COM(2025) 187 – sinngemäße Wiedergabe des Grundsatzes nach der Studie „Der digitale Produktpass der EU“, Abschnitt 4.2.
Was haben CBAM und CSRD damit zu tun?
Beides sind keine Passpflichten, aber Datentreiber. Das CO₂-Grenzausgleichssystem ist seit dem 1. Januar 2026 in der definitiven Phase; Einführer von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom müssen bis zum 30. September 2027 erstmals verifizierte, anlagenbezogene Emissionsdaten je Produkt erklären, was den Druck auf Lieferanten außerhalb der Union erhöht, produktbezogene Emissionen zu liefern. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD, nach dem Omnibus-Paket auf Unternehmen über 1.000 Beschäftigte begrenzt, verlangt Scope-3-Daten, die berichtspflichtige Kunden bei ihren Lieferanten abfragen. Beide Regime fragen dieselben Felder ab wie der Pass: CO₂ je Produkt, Herkunft, Materialzusammensetzung.
Was kommt auf Stahl- und Aluminiumhersteller zu?
Ein eigener Pass. Eisen und Stahl sowie Aluminium sind prioritäre Zwischenprodukte des Arbeitsplans 2025–2030. Der delegierte Rechtsakt zu Eisen und Stahl ist indikativ für das vierte Quartal 2026 vorgesehen, der zu Aluminium für 2027; mit der Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten ergibt sich eine reale Pflicht frühestens 2028 beziehungsweise 2029. Die Gemeinsame Forschungsstelle hat eine eigene Studie zu Passinhalten für Stahl vorgelegt. Der Pass trägt Daten zu gebundenem CO₂ und Rezyklatanteil in jedes nachgelagerte Produkt weiter; genau das macht Rezyklatanforderungen weiter unten in der Kette durchsetzbar.
Was sollte ein Zulieferer jetzt vorbereiten?
Vier Dinge, in dieser Reihenfolge: eine Zuordnung des eigenen Portfolios zu den Pässen der Kunden und zu einer möglichen eigenen Pflicht; eine Bestandsaufnahme, wo Material-, Stoff-, Emissions- und Herkunftsdaten heute liegen; ein Datenmodell, das Passfelder, Datenraum-Formate und Kundenanfragen aus einer Quelle bedient; und ein Prozess, der diese Daten bei Chargen-, Lieferanten- und Rezepturwechseln aktuell hält. Der Beolytics Produktpass (BeoDPP) beginnt mit dem DPP-Readiness-Check für genau diese vier Fragen und bindet Datenräume als Integrationsmodul an, sodass Kundenanforderung und spätere Passpflicht aus derselben Datenbasis bedient werden.
Quellen
- Catena-X – Use Case Digital Product Passport (Standard CX-0143)
- COM(2025) 187 – Arbeitsplan Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2025–2030
- JRC145830 – Methodology for defining data requirements for the Digital Product Passport under the ESPR framework
- Europäische Kommission – CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Manufacturing-X
- VDMA – Ökodesign-Verordnung und Digitaler Produktpass